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Die 1975 in Österreich mit parlamentarischer Mehrheit
beschlossene Fristenlösung gestattet, eine ungewollte Schwangerschaft
bis einschließlich des 3. Kalendermonats nach Beginn der
Schwangerschaft abzubrechen. Als Facharzt für Gynäkologie und
Geburtshilfe biete ich Ihnen in meiner Ordination in Innsbruck die
Möglichkeit, operative sowie medikamentöse
Schwangerschaftsabbrüche ambulant, innerhalb der dafür vorgesehenen
Frist, durchführen zu lassen. Es
ist unser größtes Bestreben, für diese schwerwiegende Entscheidung
optimale menschliche und medizinische Rahmenbedingungen zu bieten. |